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Es boomen die Handwerker-Shows im Fernsehen und die Do-it-yourself-Handbücher
werden dicker und dicker.
Aber was hat sich verändert, dass die Nachrage so groß scheint?
Sind die Bodenbeläge leichter zu verlegen als früher? Geben
sich Kunden mit weniger Qualität zufrieden? Ist der Anspruch zurück
gegangen? Oder etwa die Technik stehen geblieben, dass jeder alles kann?
Nein, das ist es nicht - das fachgerechte Verlegen von Bodenbelägen
ist nach wie vor eine komplizierte und vor allem technische Angelegenheit.
UNSERE VERPFLICHTUNG heißt QUALITÄT und gute BERATUNG
Eine von uns empfohlene Fachfirma verlegt nach den Teilen B und C der
gültigen VOB.
Die VOB ist die Abkürzung für: Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen.
Der Teil B der VOB regelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauleistungen.
Der Teil C der VOB regelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen.
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Nach VOB DIN 18365 Bodenbelagarbeiten sind Fachverleger verpflichtet
den Untergrund zu prüfen auf:
- Größere Unebenheiten
- Risse, Festigkeit
- Feuchtigkeit im Unterboden
- Verunreinigungen wie Öle, Lacke usw.
- Temperatur, Luftverhältnis
- Bei Fußbodenheizung das Vorhandensein von Messstellen
- Randdämmstreifen
- usw.
VERLEGEARBEITEN
Sofern nicht abweichend beauftragt, sind Teppichböden ohne Unterlagen
vollflächig zu verkleben.
Teppichböden in Bahnen sind, soweit dafür geeignet, an den Kanten
zu beschneiden und fachgerecht zusammenzufügen.
Nach der Verlegung lassen Sie sich eine Reinigungsanleitung übergeben.
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